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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachverband
1. Österreichweiter Branchentag für Reisebetreuer:innen
Nachbericht zum ersten Branchentreffen
Lesedauer: 3 Minuten
10.12.2025
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Am 5.11.2025 fand in Wien der erste österreichweite Branchentag der Reisebetreuer:innen statt. Mit über 70 Anmeldungen war die Veranstaltung sehr gut besucht, was den Bedarf nach besserer Vernetzung und Kommunikation innerhalb der Branche deutlich machte.
Zu einer Podiumsdiskussion eingeladen waren Gerti Schmidt(https://www.wko.at/funktionaer/2322249), Obfrau der Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien und Bundesbranchensprecherin der österreichischen Fremdenführer:innen, Roman Forisch(https://www.wko.at/funktionaer/4059919), Vorstand der zentraleuropäischen Region in der internationalen Reiseleitervereinigung IATM und Branchensprecher der Salzburger Fremdenführer:innen, sowie Christian Leitgeb vom Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe in der WKO. Moderation Chris Karl, Bundesbranchensprecherin der österreichischen Reiseleiter:innen und Obfrau des Vereins Reiseleiter Austria.
Überarbeitung der Gewerbedefinition Reisebetreuer:in in Angriff genommen
Im Rahmen der Diskussion wurde der Umfang der Gewerbeberechtigung "Reisebetreuer:in" beleuchtet, wobei sehr schnell klar wurde, dass die Grenzen zu Fremdenführer:innen und Reiseveranstalter:innen nicht immer ganz leicht zu erkennen sind.
Folgendes wurde über das Nebenrecht, das allen Gewerbetreibenden zusteht, vorgetragen: Gewerbetreibende dürfen ergänzende Leistungen aus anderen (reglementierten und freien) Gewerben im Umfang bis zu 30 % des Jahresumsatzes erbringen. Diese müssen eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zur eigenen Tätigkeit darstellen. Im Rahmen eines bestehenden Auftrags dürfen Leistungen anderer reglementierter Gewerbe übernommen werden. Diese ergänzenden Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen bis zu 15 % der eigenen Leistung (Auftragswert bzw. Zeitaufwand) ausmachen. Zu beachten ist jedenfalls, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben.
Eine eindeutige Definition des freien Gewerbes "Reisebetreuer:in" fehlt allerdings auch in der Gewerbeordnung. Hier behilft man sich mit den Beschreibungen aus den §§ 108 und 126 GewO.
Aus diesem Grund wurde im Zuge des Branchentages eine Arbeitsgruppe installiert, die innerhalb des nächsten Jahres die Gewerbedefinition überarbeiten wird.