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Politische Stiftungen in Deutschland
Stiftungsformen(https://www.stiftungsindex.de/stiftungsformen/) Von Lisa Gröschel(https://www.stiftungsindex.de/ueber-uns/) Stand 22.10.2026 5 Min. Lesezeit
Politische Stiftungen gehören zu den größten Bildungsträgern des Landes. Sie bestehen seit Jahrzehnten, veranstalten Seminare, vergeben Stipendien, unterhalten Archive und arbeiten in vielen Ländern der Welt. Jede steht einer Partei nahe, ist aber selbstständig. Deshalb spricht man auch von parteinahen Stiftungen.
Derzeit gibt es sieben solcher Einrichtungen, die einer im Bundestag vertretenen oder früher vertretenen Partei nahestehen. Sechs davon erhalten staatliche Gelder aus dem Bundeshaushalt. Um die siebte, die der AfD nahesteht, gibt es seit Jahren einen Rechtsstreit.
Die sieben parteinahen Stiftungen
Stiftung Gründung Nahestehende Partei
Friedrich-Ebert-Stiftung(http://www.fes.de/) 1925 SPD
Konrad-Adenauer-Stiftung(http://www.kas.de/) 1955, heutiger Name seit 1964 CDU
Friedrich-Naumann-Stiftung(http://www.freiheit.org/) 1958 FDP
Hanns-Seidel-Stiftung(http://www.hss.de/) 1966 CSU
Rosa-Luxemburg-Stiftung(http://www.rosalux.de/) 1990 Die Linke
Heinrich-Böll-Stiftung(http://www.boell.de/) 1996/97 in heutiger Form Bündnis 90/Die Grünen
Desiderius-Erasmus-Stiftung(http://www.erasmus-stiftung.de/) 2017 AfD
Die älteste ist die Friedrich-Ebert-Stiftung. Sie entstand 1925 als politisches Vermächtnis des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, wurde 1933 verboten und 1947 neu gegründet.
Die sieben parteinahen Stiftungen in Deutschland, sortiert nach Gründungsjahr.
Welche Aufgaben haben sie?
Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Aufgabe schon 1986 beschrieben: Sie sollen politische Bildung anbieten und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Politik wecken, ohne Wahlkampf für die Partei zu machen. In der Praxis arbeiten sie in fünf Feldern:
Politische Bildung: Seminare, Tagungen, Diskussionsabende und Publikationen für die breite Öffentlichkeit.
Begabtenförderung: Sechs der sieben gehören zu den 13 Begabtenförderungswerken und vergeben Stipendien an Studierende und Promovierende. Einen Überblick gibt unsere Seite Stipendien von Stiftungen(https://www.stiftungsindex.de/sfoerderung/).
Internationale Arbeit: Auslandsbüros fördern Demokratie, Rechtsstaat und Zivilgesellschaft in vielen Ländern.
Forschung und Beratung: Studien, Analysen und Gesprächskreise zu politischen Themen.
Archive: Mehrere bewahren die Archive ihrer Partei, etwa das Archiv der sozialen Demokratie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Die Parteiarchive der Stiftungen sind wichtige Quellen für die Zeitgeschichte.
Wie sind sie organisiert?
Trotz ihres Namens sind die meisten keine Stiftungen im rechtlichen Sinn, sondern eingetragene Vereine mit Mitgliedern. Die Ausnahme ist die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts organisiert ist. Was eine Stiftung rechtlich ausmacht, erklärt der Beitrag Was ist eine Stiftung?(https://www.stiftungsindex.de/was-ist-eine-stiftung/)
Von ihren Parteien sind sie formal und organisatorisch getrennt. Sie dürfen die Partei nicht finanziell unterstützen und keine Wahlwerbung machen. In den Gremien sitzen allerdings oft bekannte Politikerinnen und Politiker der nahestehenden Partei.
Wie werden sie finanziert?
Die staatliche Finanzierung macht fast den gesamten Haushalt aus. Zusammen erhalten sie jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Euro aus verschiedenen Bundesministerien:
Globalzuschüsse für die politische Bildungsarbeit im Inland, aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums,
Projektmittel für die Auslandsarbeit, vor allem vom Entwicklungsministerium und vom Auswärtigen Amt,
Mittel für die Begabtenförderung vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Die Verteilung der Förderung richtet sich nach den Wahlergebnissen der nahestehenden Parteien über mehrere Bundestagswahlen. Eine Stiftung kommt in der Regel erst zum Zug, wenn ihre Partei wiederholt in den Bundestag eingezogen ist.
Rechtliche Grundlage: Grundgesetz und Rechtsprechung
Lange gab es für die Stiftungsfinanzierung kein eigenes Gesetz, die Mittel standen nur im Haushaltsplan. Die Regeln ergaben sich aus der Rechtsprechung. Maßgeblich ist bis heute die Entscheidung des BVerfG von 1986. Danach ist die staatliche Förderung zulässig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Die Stiftungen müssen von den politischen Parteien unabhängig sein. Die Zuschüsse dürfen weder direkt noch indirekt in die Parteikasse fließen, sonst wäre es eine verdeckte Parteienfinanzierung.
Der Staat muss alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen angemessen berücksichtigen.
Hinter dem zweiten Punkt steht die Chancengleichheit der Parteien aus Art.