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2026-10-31T19:47:49+00:00
Krankenkassenwechsel - was ist zu beachten?
Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?
Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Recht auf einen Krankenkassenwechsel - unabhängig von Alter, Status, Gesundheitszustand, Zahl der Angehörigen oder Einkommen. Durch einen Wechsel können Sie den Beitragssatz minimieren und Ihre gesundheitliche Versorgun g durch ein Plus an Leistungen(https://www.krankenkasseninfo.de/leistungen/) (Zusatzleistungen) optimieren. Bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse haben Sie keinerlei Risiko zu befürchten, denn versicherungsfreie Zeiten ohne Krankenversicherung sind per Gesetz ausgeschlossen. Einschränkungen gibt es kaum: Die Kasse muss für das Bundesland , in welchem sich Wohnsitz oder Arbeitsstelle befinden, zugelassen sein. Seit 2021 entfällt bei einem Kassenwechsel sogar die Kündigung: Ein Kündigungsschreiben ist seitdem nicht mehr nötig - Kündigungsfristen sind dagegen weiterhin zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
1 Krankenkassenwechsel Schritt 1: Neue Kasse wählen
2 Krankenkassenwechsel-Rechner
3 Krankenkassenwechsel Schritt 2: Mitgliedsantrag
4 Krankenkassenwechsel Schritt 3: Meldeverfahren
5 Krankenkassenwechsel Schritt 4: Beginn Mitgliedschaft
6 Krankenkassenwechsel ohne Kündigung
7 Voraussetzungen für Krankenkassenwechsel
8 Fragen zum Krankenkassenwechsel
Krankenkassenwechsel Schritt 1: Neue Kasse wählen
Krankenkassenvergleich im Internet
Vor jedem Krankenkassenwechsel steht eine persönliche Entscheidung für eine andere Kasse. Nach wie vor gibt es für jedes Bundesland eine beachtliche Auswahl an Krankenkassen(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/). Um hier die beste Wahl treffen zu können, helfen Testvergleiche und Rankings . Der Beitragssatz (Zusatzbeitrag(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/)) ist dabei nur eines von mehreren Kriterien , die zu beachten sind. Weiterhin zählen sollten auch Zusatzleistungen, Service, Qualität und Extras.
>>> Krankenkassen JETZT vergleichen(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/krankenkassenvergleich/)
Vor der Auswahl der neuen Krankenkasse können Sie einen gezielten Vergleich anstellen. Informieren Sie sich über die Unterschiede beim Zusatzbeitrag(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/), beim Service(https://www.krankenkasseninfo.de/test/service), bei den Bonusprogrammen(https://www.krankenkasseninfo.de/leistungen/bonusprogramme/), bei den Leistungen und Zusatzleistungen etwa im Bereich Schwangerschaft(https://www.krankenkasseninfo.de/test/schwangerschaft), Zahngesundheit(https://www.krankenkasseninfo.de/test/zahnvorsorge) oder Naturheilverfahren(https://www.krankenkasseninfo.de/test/naturheilverfahren).
Krankenkassenwechsel-Rechner
Beginn der Mitgliedschaft in ihrer derzeitigen Krankenkasse:
Sonderfälle (bitte ankreuzen wenn zutreffend):
Statuswechsel (Jobwechsel, Renteneintritt, Versicherungsstatus)
Art des Statuswechsels:
Bitte wählen... Jobwechsel / Neue Beschäftigung Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Wechsel des Versicherungsstatus (pflicht- zu freiwillig oder umgekehrt)
Erhöhung des Zusatzbeitrags
Datum der Beitragserhöhung:
Wahltarif abgeschlossen
Laufzeit des Wahltarifs:
Normaler Wahltarif (1 Jahr Bindung) Selbstbehalttarif (3 Jahre Bindung)
Wahltarif Krankengeld (3 Jahre Bindung)
Wechselmöglichkeit berechnen
Wichtige Hinweise:
• Die reguläre Bindungsfrist beträgt 12 Monate
• Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende
• Der Wechsel erfolgt immer zum 1. eines Monats
• Bei Sonderfällen gelten besondere Regelungen
• Bei Wahltarifen beträgt die Bindung 12 oder 36 Monate
>>Wieviel kann ich beim Krankenkassenwechsel sparen?
>>Zum Beitragsrechner(https://www.krankenkasseninfo.de/vergleichsrechner/)
Aktueller Krankenkassentest >>> zum Testergebnis(https://www.krankenkasseninfo.de/test/)
Krankenkassenwechsel Schritt 2: Mitgliedsantrag
Steht die Entscheidung fest, in welche Krankenkasse ein Wechsel erfolgen soll, genügt es eine Wahlerklärung auszufüllen – einen Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Kasse. Das kann klassisch auf Papier als auch elektronisch im Internet erfolgen. In beiden Fällen ist eine Unterschrift des Mitglieds auf dem Antrag nötig. Kinder und andere beitragsfrei mitzuversichernde Familienangehörige stellen keinen eigenen Antrag, sondern werden im Familienbogen angegeben.
>> Zu den Anträgen aller geöffneten Krankenkassen(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/)
Antrag für Wechsel der Krankenkasse (c) fotolia.de / Chinnapong
Jede Krankenkasse verwendet eigene Antragsbögen , die sich in Details unterscheiden. In jedem Fall müssen der vollständige Name , das Geburtsdatum , die Versicherungsart ( pflichtversichert oder freiwillig versichert), das Datum des gewünschten Versicherungsbeginns , die bisherige Krankenversicherung der Wohnsitz , das monatliche Einkommen und alle mit zu versichernden Familienangehörigen eingetragen werden ( >> Familienbogen). Pflichtversicherte Arbeitnehmer(https://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/arbeitnehmer/) geben den Sitz des Arbeitgebers oder des Ausbildungsbetriebes an. Arbeitslose tragen die zuständige Agentur bzw. das Jobcenter ein. Studenten tragen ihre Ausbildungsstätte ein und legen dem Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung bei.
TIPP zum WECHSEL
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss immer vom zu versichernden Mitglied bzw. vom eingetragenen Vormund eigenhändig unterschrieben werden. Beitragsfrei in der Familienversicherung(https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/familienversicherung/) zu versichernde Kinder und Angehörige hingegen werden nur im Antrag bzw. im Familienbogen aufgeführt, leisten jedoch keine eigene Unterschrift.
Versand des Mitgliedsantrags
Krankenkassenwechsel: Antrag versenden (c) fotolia.de / VRD
Der Versand der Antragsunterlagen kann per Post , Fax oder per E-Mail erfolgen. Rentner sollten zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag wenn möglich eine Kopie des aktuellen Rentenbescheides mitsenden. Ein Passbild für Ihre neue Chipkarte (Elektronische Gesundheitskarte) wird Ihre neue Kasse später anfordern oder eine Möglichkeit zum elektronischen Versand (Upload via App oder Website) anbieten.
Krankenkassenwechsel Schritt 3: Meldeverfahren
Anstelle der Kündigung ist ein elektronisches Meldeverfahren getreten, bei dem die neue Krankenkasse die Voraussetzungen und Fristen für den Krankenkassenwechsel überprüft. Sie als Versicherte(r) brauchen nichts weiter zu tun. Steht dem Wechsel oder dem gewünschten Termin etwas entgegen, weil zum Beispiel noch eine Bindungsfrist besteht, werden sie benachrichtigt.
Krankenkassenwechsel Schritt 4: Beginn Mitgliedschaft
Wird der Krankenkassenwechsel zum gewünschten Termin bestätigt, kann die Mitgliedschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist (2 Monate ab Monatsende) in Kraft treten. Im Verlauf dieser Frist erhalten sie von Ihrer neuen Krankenkasse Ihre elektronische Gesundheitskarte und die weiteren Mitgliedsunterlagen auf dem Postweg zugeschickt. Bei sofortigem Wahlrecht ( z.B. bei Jobwechsel, Ausbildungsbeginn, Studienbeginn, Statuswechsel ) erfolgt der Wechsel ohne Wartefrist. Die neue Mitgliedschaft beginnt dann mit dem jeweiligen Stichtag. Auch die beitragsfreie Familienversicherung in der neuen Krankenkasse für Ihre Angehörigen beginnt an diesem Tag.
Benachrichtigung
Innerhalb von zwei bis spätestens vier Wochen nach dem Absenden der Antragsunterlagen sollte die neue Kasse Sie über ihre beginnende Mitgliedschaft informiert haben. Auf Wunsch erhalten Sie auch zeitnah eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber(https://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/arbeitgeber/). Auch wenn es Probleme geben sollte, weil die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht erfüllt sind oder weitere Angaben wie zum Beispiel Rentenbescheide oder Studiennachweise benötigt werden, wird dies die Krankenkasse ihnen mitteilen.
Neue Unterlagen und Gesundheitskarte
Krankenkasse wechseln (c) fotolia.de / Picture-Factory