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EU und UK-Holzhandelsverordnung (EUTR, UKTR)

EUTR (EU-Holzhandelsverordnung)

Die EU Timber Regulation (kurz EUTR, Langtitel Verordnung Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen ) trat am 3. März 2013 in Kraft und soll verhindern, dass illegal geschlagenes Holz und Holzprodukte auf den EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie wird mit dem Geltungsbeginn der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)(https://www.holzindustrie.at/unsere-themen/eu-entwaldungsverordnung-eudr/) aufgehoben werden. Für Holz, das vor dem Inkrafttreten der EUDR (also vor dem 29.06.2023) geerntet wurde, gilt in einer Übergangsphase aber weiterhin die EUTR (gemäß Art. 37(2) der EUDR).

Die EUTR (Link zum Gesetzestext mit betroffenen Produkten im Anhang)(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32010R0995) betrifft alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen. Die österreichische Umsetzung der "Due Diligence"-Regelung und des Lizenzregimes ist im Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG)(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008546) enthalten. Zuständig für die Kontrollen ist das Bundesamt für Wald (BfW)(https://www.bundesamt-wald.at/).

Ergänzende Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der WKO(https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Holzverordnung_und_FLEGT.html), Preferred by Nature(https://www.preferredbynature.org/library/document/eutr-qa) und der EU-Kommission(https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/eu-rules-against-illegal-logging_en).

Inhalt der Verordnung:

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt und legt die Voraussetzungen für die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen in der EU fest. Die Verordnung verlangt von Marktteilnehmern ( operators ), die zum ersten Mal Holzerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, dass sie die "gebührende Sorgfalt" ( due diligence ) walten lassen, um sicherzustellen, dass sie Erzeugnisse aus legal geschlagenem Holz anbieten. Zu diesem Zweck müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflichtregelung anwenden.

Die Marktteilnehmer können ihre eigenen Sorgfaltspflichtregelungen aufstellen oder eine von einer Überwachungsorganisation erstellte Regelung nutzen . Überwachungsorganisationen sind von der Europäischen Kommission als solche anerkannt (Liste Stand 21.12.2021(https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/f63fc23b-c278-4a22-9444-8711636403b9/details?download=true)). Ihre Aufgabe ist es, die Marktteilnehmer bei der Einhaltung der Verordnung zu unterstützen.

Um die Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten zu erleichtern, müssen außerdem alle Händler, die Holz auf dem Markt kaufen und verkaufen, Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden führen. Die Verordnung gilt sowohl für in der EU geerntetes als auch für importiertes Holz. Holz oder Holzerzeugnisse gelten als legal geschlagen, wenn sie über eine FLEGT-Genehmigung (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005) oder eine Genehmigung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) (Verordnung (EG) Nr. 338/97) verfügen.

UK-Holzhandelsverordnung (UKTR)

Am 1. Jänner 2021 wurde die EUTR als UK Timber Regulation (UKTR) in die nationale Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs übernommen, die die gleichen Anforderungen wie das aktuelle EU-System hat. Britische Unternehmen, die aus der EU Holz und Holzprodukte importieren aber auch Europäische Importeure von britischen Produkten, müssen eine Sorgfaltsprüfung durchführen. Die Marktteilnehmer müssen mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen, dass das Holz und die Holzerzeugnisse nicht aus illegalem Einschlag stammen. Die Art und Weise, wie die Sorgfaltspflicht für Holz durchgesetzt wird, ist dieselbe wie bei der EUTR. Die Nichteinhaltung der Holzvorschriften und die Durchsetzung reichen jedoch von Mahnungen über Gerichtsverfahren bis hin zu einer unbegrenzten Geldstrafe und bis zu 2 Jahren Gefängnis.

Kostenlose Anleitungen und Hilfsmittel stehen auf der OPSS-Website(https://www.gov.uk/guidance/regulations-timber-and-flegt-licences) zur Verfügung.