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BTV Barrierefreiheitserklärung

Konformitätserklärung

BTV Vier Länder Bank AG Stadtforum 1 6020 Innsbruck

Bedeutung

Was bedeutet Barrierefreiheit

Die BTV Vier Länder Bank AG (kurz BTV) muss ihre Website und Dienstleistungen so gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.

Die BTV setzt sich für ein respektvolles und vertrauensvolles Miteinander ein. Wir wollen, dass alle Menschen ohne Hindernisse unsere Dienstleistungen nutzen können. So tragen wir dazu bei, dass unsere Gesellschaft inklusiv ist. Vielfalt ist uns wichtig.

Wir wollen, dass alle Menschen unsere Dienstleistungen selbstständig nutzen können. Dafür beseitigen wir Hindernisse. Dieses Ziel gilt für alle unsere Seiten, Dienste, Filialen und Bereiche, in denen man unsere Dienstleistungen nutzen kann.

Unsere Website ist für alle da. Sie ist in leichter Sprache und für Personen mit Hör- oder Sehbehinderung nutzbar. Man kann mit der Tastatur auf unserer Website navigieren. Die Inhalte sind mit Screenreadern lesbar.

Uns ist es wichtig, die Bedienbarkeit unserer Website und Dienstleistungen ständig zu verbessern. Wir versuchen, alle Seiten und Inhalte unserer Website barrierefrei zu machen. Einige Inhalte sind aber derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Die BTV muss ihre Website und Dienstleistungen so gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Das steht so im Barrierefreiheitsgesetz gemäß § 14 Abs 2 in Verbindung mit Anlage III und Anlage I.

Engagement

Engagement für Barrierefreiheit

Wir wollen, dass Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Wir werden unsere Website regelmäßig überprüfen und testen, um sicherzustellen, dass sie für alle Benutzer*innen zugänglich bleibt.

Ziele

Unsere Ziele

Barrieren beseitigen

Wir wollen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen immer verfügbar sind. Wir wollen das mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1(https://www.w3.org/TR/WCAG21/)“ oder dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 erreichen

Leichte Sprache

Dienstleistungen, wie zum Beispiel unsere Informationsblätter sind in leichter Sprache geschrieben. Für Leichte Sprache nutzen wir die Software von DeepL. Sie machen es leicht verständlich und für alle zugänglich.

Inhalte

Elemente der Barrierefreiheit

Wie bekommt man Infos ?

Die Infos kommen auf unterschiedliche Weise: Sie können lesen und hören. Das geht auch, wenn man einen Bildschirmlesegerät benutzt.

Man kann die Infos leichter verstehen. Zum Beispiel die Informationsblätter in leichter Sprache oder übersichtlichere Inhalte.

Die Darstellung ist so, dass Nutzer*innen sie bedienen können. Das geht mit Tastatur und mit Hilfsprogrammen.

Die Informationen stehen in Textformaten zur Verfügung, die man für verschiedene Hilfsprogramme nutzen kann. Diese Programme können Menschen mit und ohne Behinderung nutzen.

Sie werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform dargestellt. Dabei werden die vorhersehbaren Nutzungsbedingungen berücksichtigt. Außerdem gibt es ausreichenden Kontrast und anpassbaren Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen.

Es gibt eine andere Darstellung des Inhalts, wenn es Darstellungen ohne Text gibt. Zum Beispiel wichtige und einprägsame Beschreibungen bei Bildern und Grafiken.

Dokumente

Barrierefreie Dokumente

Alle Dokumente, die die BTV veröffentlicht und die für Menschen mit Behinderung wichtig sind, gibt es in einem barrierefreien Format.

Die BTV kann nicht alle Dokumente vollständig barrierefrei bereitstellen. Das liegt daran, dass es sehr viele Archivdokumente und Dokumente von Dritten gibt. Auf diese hat die BTV keinen direkten Einfluss.

Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an unseren Barrierefreiheitsbeauftragten. Wir helfen Ihnen gerne.

E-Mail-Anfrage

Status quo

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist gemäß der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) und dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) barrierefrei.

Maßnahmen

Ständige Verbesserung

Es gibt ständig neue Entwicklungen und dadurch bessere Standards für Barrierefreiheit. Deshalb arbeiten wir mit Fachleuten und Organisationen die sich mit diesem Thema beschäftigen zusammen. So bleiben wir auf dem neuesten Stand. Wir überprüfen auch laufend unsere Dienstleistungen. Wir schauen, ob es Hindernisse gibt und wie wir diese lösen können. Wir richten uns dabei nach den Gesetzen, den Branchenstandards und den Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C) in der Version 2.2. Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen „Web Content Accessibility Guidelines“ oder kurz WCAG bekannt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige der folgenden Website und Dienstleistungen sind nicht barrierefrei.

Spezifische Internetseiten

Wir wissen, dass unsere Internetseiten barrierefrei sind. Aber unsere Stellenangeboten Seiten(https://www.btv-jobs.at/) sowie unser Nachhaltigkeitsbericht(https://bericht.btv.at/2024/geschaeftsbericht/?pk_vid=f27acf15fe957ff0175014788299e717) sind zwar barrierefrei, aber nicht nach den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1(https://www.w3.org/TR/WCAG21/) standardisiert.

Einzelne Selbstbedienungsgeräte (SB-Geräte)

Es gibt einzelne barrierefreie Geräte, die man selbst bedienen kann. Es gibt auch Geräte die nicht barrierefrei sind.