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Matomo

Auf dieser Website werden unter Einsatz der Webanalysedienst - Software Matomo(www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland, („Mataomo“) auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs - und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO Daten gesammelt und gespeichert.Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden.Hierzu können Cookies eingesetzt werden.Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet - Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.Die Cookies ermöglichen unter anderem die Wiedererkennung des Internet - Browsers.Die mit der Matomo - Technologie erhobenen Daten(einschließlich Ihrer pseudonymisierten IP - Adresse) werden auf unseren Servern verarbeitet.

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FAQ - Fachzahnärzt:innen für KFO

FAQ - Fachzahnärzt:innen für KFO

Ich interessiere mich dafür, die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ zu führen. Wie stelle ich einen Antrag?

Hier(https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/Aktuelles/FZA_KFO/Antragsformular_Anerkennung_FZA_KFO_ausf%C3%BCllbar.pdf)finden Sie ein Antragsformular auf Anerkennung der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie. Bitte füllen Sie dieses aus und retournieren es inklusive aller Unterlagen an die Österreichische Zahnärztekammer (per E-Mail an office @zahnaerztekammer .at oder postalisch an Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien).

Ich habe die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ bereits in einem anderen EU-Land/der Schweiz erworben. Wie wird diese in Österreich anerkannt?

Dazu übermitteln Sie uns bitte eine Kopie der Verleihungsurkunde und einer Konformitätsbescheinigung (gemäß Art 35 der RL 205/36/EG). Beide Urkunden benötigen wir in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung. Die Konformitätserklärung wird Ihnen im Normalfall von der Behörde ausgestellt, die Ihnen die Verleihungsurkunde ausgestellt hat.

Ich habe nur einen Brief erhalten, der bestätigt, dass ich die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ führen darf, jedoch keine Urkunde – wieso?

Wenn Ihnen die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ in einem anderen EU-Land/der Schweiz mittels Urkunde/Diplom verliehen wurde, wird dies in Österreich nur mehr bestätigt. In diesem Fall erhalten Sie keine zusätzliche Urkunde.

Ich war jahrelang an der kieferorthopädischen Abteilung einer Klinik angestellt. Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zu meinem Antrag übermitteln?

Eine Dienstzeitbestätigung, aus der hervorgeht, von wann bis wann (Datum) und in welchem Beschäftigungsausmaß (zB 100%, 40 Wochenstunden, Vollzeit,…) Sie angestellt waren. Bitte achten Sie darauf, dass sich auch das Wort „Kieferorthopädie“, „kieferorthopädisch“ oä auf dieser Dienstzeitbestätigung findet.

Ich habe meinen Antrag auf Anerkennung der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ eingebracht. Wie geht es nun weiter?

Wir überprüfen jeden Antrag individuell. Sollten noch Unterlagen fehlen oder Verbesserungen vorgenommen werden müssen, kommen wir per E-Mail oder telefonisch auf Sie zu. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Prüfung und einem Anmeldeformular. Sollte in Ihrem Fall keine Prüfung notwendig sein, lassen wir Ihnen die Urkunde, mit der wir Ihnen die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ anerkannt haben, an Ihre in der Zahnärzteliste hinterlegte Zustelladresse zukommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitung der derzeit zahlreichen Anträge nimmt einige Zeit in Anspruch, da diese auf Grund der individuellen Ausbildungswege unserer Kammermitglieder nicht automationsunterstützt erfolgen kann.