06.10.2026
Energiegemeinschaften in Liechtenstein ab Januar 2027 möglich
Energiegemeinschaften ermöglichen es Produzent*innen und Verbraucher*innen, lokal erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen (Foto: Hasler Solar).
Energiegemeinschaften ermöglichen es Produzent*innen und Verbraucher*innen, lokal erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen und abzurechnen, sodass mehr Solarstrom vor Ort verbraucht und die Wertschöpfung in der Region gehalten wird. Mit der Anpassung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) wird der Weg für Energiegemeinschaften in Liechtenstein frei.
Förderung statt Reduktion der Netzentgelte
Ausgangspunkt war die erste Lesung vom 2. Oktober 2025: Der Landtag war sich weitgehend einig, dass Bürgerenergiegemeinschaften ohne einen finanziellen Vorteil kaum attraktiv sein würden. Damals sah der Regierungsentwurf jedoch weder reduzierte Netznutzungsgebühren noch eine andere Förderung vor. Die Solargenossenschaft warnte deshalb vor Energiegemeinschaften als «leerem Buchstaben». (SGL(https://solargenossenschaft.li/4-eu-energiepaket))
Die Regierung prüfte daraufhin insbesondere die Möglichkeit reduzierter Netzentgelte. Diese wurde 2026 jedoch verworfen: Nach Abklärung mit der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) sieht diese keinen Spielraum für spezielle Netznutzungspreise für Energiegemeinschaften. Begründet wird dies mit dem Grundsatz der verursachergerechten und diskriminierungsfreien Netznutzung. Stattdessen soll ein finanzieller Anreiz über das Energieeffizienzgesetz (EEG) geschaffen werden. (Medienportal Regierung(https://medienportal.regierung.li/medienportal-medium/16182/234954/0/medienmitteilung?utm_source=chatgpt.com))
Energiegemeinschaften ab 1. Januar 2027
Das EMG wurde am 4. September 2026 in zweiter Lesung verabschiedet. Es schafft damit die rechtliche Grundlage für Energiegemeinschaften; das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit können Energiegemeinschaften ab 2027 grundsätzlich gegründet und betrieben werden.
Noch offen ist allerdings die finanzielle Attraktivität. Dafür liegt inzwischen ein Entwurf für die Anpassung des Energieeffizienzgesetzes EEG vor. Vorgesehen ist eine Förderung für erneuerbare Energie, die innerhalb einer liechtensteinischen Energiegemeinschaft erzeugt, ausgetauscht und verbraucht wird. Ursprünglich hatte die Regierung maximal 3 Rp./kWh vorgesehen. Nach der ersten Lesung im September 2026 soll die gesetzliche Obergrenze nun auf 5 Rp./kWh erhöht werden. Die Regierung will aber per Verordnung zunächst 3 Rp./kWh festlegen. Damit erhält sie die Möglichkeit, die Förderung später auf bis zu 5 Rp. anzuheben, sollte sich dies als erforderlich erweisen. (Medienportal Regierung(https://medienportal.regierung.li/medienportal-medium/16182/234954/0/medienmitteilung?utm_source=chatgpt.com))
Das EEG soll zudem ausdrücklich regeln, dass zwischengespeicherter Solarstrom – auch aus stationären Batterien und bidirektionalen Fahrzeugbatterien – förderfähig sein kann. Gleichzeitig werden Regeln für die Abgrenzung der förderbaren Energiemenge und für die Rückspeisung aus Speichern ergänzt. Ziel ist, mehr lokal erzeugten Strom auch lokal zu verbrauchen und den Eigenversorgungsgrad zu erhöhen.
Nächster entscheidender Schritt ist die zweite Lesung des EEG im November 2026. Die Regierung unterstützt die Erhöhung des gesetzlichen Förderlimits auf 5 Rp. und will gleichzeitig bei 3 Rp. starten. Nach heutigem Stand ist deshalb eine Einführung der Energiegemeinschaften per 1. Januar 2027 zusammen mit einer Förderung von zunächst 3 Rp./kWh sehr wahrscheinlich – endgültig beschlossen ist sie aber erst nach der zweiten Lesung und Schlussabstimmung. (Medienportal Regierung(https://medienportal.regierung.li/medienportal-medium/16182/234954/0/medienmitteilung?utm_source=chatgpt.com)).
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