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Standpunkte

Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)

Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Berechnung der Stromnetzentgelte – dies wird in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung (SNE-G-V) als eine Umsetzungsmaßnahme des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) festgelegt.

Insbesondere die Einführung von sogenannten leistungsorientierten Tarifen schafft wichtige Anreize für netzdienliches Verhalten von Marktteilnehmern. Die Verordnung schafft für Kundinnen und Kunden klare Anreize, ihren Verbrauch zeitlich zu steuern und bestehende Netze optimal auszunützen.

Was bringt die SNE-G-V und wie steht die E-Wirtschaft dazu?

SNE-G-V schafft Grundlagen für das Energiesystem der Zukunft Mit der SNE-G-V wurde nun die Grundlage für die Umstellung auf leistungsorientierte Tarife geschaffen – diese fordert die Branche seit langem.

Mehr Fairness bei Netztarifen Diese Umstellung ist notwendig und richtig – sie ist ein Schritt hin zu mehr Fairness bei den Netztarifen:

Wer künftig das Netz gezielt entlastet, kann profitieren.

Wer das Netz stark belastet, muss auch mehr beitragen.

Für die meisten Kund:innen ändert sich wenig Wichtig: Für klassische Haushalte ohne leistungsstarke Verbraucher wie E-Autos, Poolpumpen, Saunen, etc. hat diese Umstellung keine nennenswerten Auswirkungen.

Steigerungen können vermieden werden Haushalte mit leistungsstarken Verbrauchern können sich in vielen Fällen entscheiden: Entweder sie optimieren ihr Leistungsprofil und damit ihre Netzkosten - oder sie entscheiden sich für mehr Leistung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Netztarife.

Lange Übergangsfrist für reibungslose Umstellung Wann die Umstellung erfolgt, ist derzeit noch nicht für jeden Netzbereich festgelegt. Die neue Systematik kann – abhängig von der technischen Umsetzungsbereitschaft – je Netzbereich im Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 30. Juni 2028 durch eine Verordnung oder Verordnungsnovelle der E-Control eingeführt werden. Ab 1. Juli 2028 gilt sie jedenfalls in allen Netzbereichen.

E-Wirtschaft unterstützt Kommunikation Um eine praxistaugliche Umsetzung, einem möglichst reibungslosen Übergang und eine abgestimmte Kommunikation zu ermöglichen, arbeitet die E-Wirtschaft beim Leistungspreis eng mit den zuständigen Stellen zusammen.

1. Was ändert sich?

Künftig gilt: Wer das Netz stärker belastet, zahlt auch mehr dafür. Wer das Netz entlastet und sein Verbrauchsverhalten entsprechend anpasst, kann profitieren.

Bei den laufenden Netzkosten zählt bisher vor allem die bezogene Strommenge – künftig soll die höchste gemessene Leistung stärker ins Gewicht fallen.

Außerdem gibt es künftig Zeitfenster mit einem geringeren Netz-Arbeitspreis, die attraktiver machen seinen Stromverbrauch zeitlich zu verlagern.

Wichtig: Die gesamten Netzkosten ändern sich dadurch nicht – sie werden nur anders verteilt. Wer das Stromnetz mit hohen Leistungsspitzen stärker belastet – und dadurch langfristig den Netzausbau treibt – muss künftig auch mehr dafür bezahlen. Wer hingegen seinen Verbrauch optimiert, kann von dieser Umstellung profitieren.

1.1. Warum werden die Stromnetzentgelte neu gestaltet?

Weil wir Strom heute anders erzeugen und nutzen als früher. Immer mehr Haushalte produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Gleichzeitig benötigen wir Strom für neue Anwendungen wie Elektroautos oder Wärmepumpen. Das ist gut und wichtig – benötigt aber Netzausbau, wenn wir die Geräte alle auf einmal verwenden.

Die neuen Regeln schaffen Anreize das bestehende Netz weniger zu belasten und die Netzkosten werden verursachungsgerecht verteilt. Die Stromnetze sollen dadurch effizienter genutzt werden und der Netzausbau so weit wie möglich begrenzt werden. Auch Speichern wird eine wichtigere Rolle beigemessen, durch mehr Flexibilität im Stromsystem wird die Transformation unseres Energiesystems unterstützt.

1.2. Ab wann gelten die Änderungen?

Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft.