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Kunstuniversität Graz(https://www.kug.ac.at/)
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Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Die Zulassung an der KUG als außerordentliche*r Student*in zu einzelnen Lehrveranstaltungen ermöglicht den Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen ohne dabei einen Studienabschluss anzustreben. Ebenso dient die Mitbelegung an der KUG dazu, einzelne Lehrveranstaltungen absolvieren zu können, wenn man sein Hauptstudium an einer anderen Universität betreibt.
Mitbelegung
Studierende, die bereits an einer anderen Universität für ein Studium zugelassen sind und für dieses Studium an der KUG Prüfungen ablegen möchten (z.B. freie Wahlfächer), müssen sich als "Mitbeleger*in" melden.
Wenn man zum ersten Mal an der KUG mitbeglegt, muss man einen KUGonline-Bewerber*innen-Account(https://online.kug.ac.at/KUGonline/webnav.ini) erstellen sowie eine Bewerbung ausfüllen (Bewerbung erfassen: „sonstiges Studium – Mitbeleger"). Nach Absenden der Online Voranmeldung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen, kontaktiere fristgerecht(https://www.kug.ac.at/fileadmin/01_Kunstuniversitaet_Graz/Studium/STPM/Doks/Einteilung_SJ_aktuell.pdf) per E-Mail das Studien- und Prüfungsmanagement, um alle notwendigen Formulare/Informationen zur Zulassung zu erhalten. Folgende Dokumente sind für die Zulassung erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass
aktuelles Studienblatt der "Stammuniversität"
eine Bestätigung der "Stammuniversität", dass jene Lehrveranstaltungen, welche an der KUG besucht werden, an der Stammuniversität nicht angeboten werden (dies trifft nur auf Studierende zu, deren "Stammuniversität" außerhalb von Graz liegt!)
ev. Maturazeugnis
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!
Studierende, die bereits an der KUG gemeldet sind/waren, müssen keinen neuen KUGonline-Bewerber*innen-Account erstellen, sondern lediglich die oben genannte Unterlagen während der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist dem Studien- und Prüfungsmanagement per E-Mail übermitteln.
HINWEIS : Die Mitbelegung ist immer nur für ein Semester gültig ! Man muss daher die Fortsetzung der Mitbelegung immer für das betreffende Semester während der Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist dem Studien- und Prüfungsmanagement bekanntgeben.