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Obligatorische Krankengeld­versicherung OKG

Obligatorische Krankengeldversicherung OKG

Jeder über 15jährige Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig ist, muss durch seinen Arbeitgeber obligatorisch gegen Lohnausfall versichert werden. Wir bieten auch diesen Versicherungsschutz:

Versicherungsdeckung 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes / vers. Verdienst

Wartefrist 2 Tage bzw. bei längerer Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsprechend länger

Höchst versicherbarer Lohn Fr. 148'200.00

Arbeitstätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate

wichtig: Lohnsummendeklaration Lohndaten 2026

Bei der Lohnsummendeklaration für die Krankengeld-Versicherung müssen die Beiträge der AHV-IV-FAK für Mutterschafts- und Elterngeld nicht in die Lohnsumme integriert werden.

Auf das von der AHV-IV-FAK bezahlte Mutterschafts- und Elterngeld werden keine AHV-IV-FAK und ALV-Beiträge erhoben, somit sind diese Einkommen nicht der AHV-Lohnsumme anzurechnen.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme.

Dokumente

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Prämienblatt Taggeld 2026 Einzeln(https://www.fkb.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/2026/Pr%C3%A4mienblatt_TG_2026_Einzeln.pdf)

Prämienblatt Taggeld 2027 Einzeln(https://www.fkb.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/2027/Pr%C3%A4mienblatt_TG_2027_Einzeln.pdf)

Versicherungsantrag(https://www.fkb.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/2026/Web-neu-03-2022_Versicherungsantrag.pdf)

Versicherungsänderungsantrag(https://www.fkb.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/2026/Web-neu-03-2022_Versicherungsaenderung.pdf)

Antrag auf Krankentaggeld weiterhin krank(https://www.fkb.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/2026/Formular_weiterhin_krank_Webseite.pdf)