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Wissenswertes
Informationen rund um Energielieferant und Netzbetreiber
Alle, die Strom oder Gas beziehen, benötigen dafür einen Netzbetreiber und einen Energielieferanten. Sicher haben Sie beide Bezeichnungen schon einmal gehört. Doch wer ist wofür zuständig? Wann wende ich mich an wen, um möglichst rasch eine Lösung für mein Anliegen zu erhalten? Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Artikel.
Im Überblick Die wichtigsten Unterschiede
Ihr Energielieferant (auch Energieversorger oder Energieanbieter genannt) stattet Sie mit dem passenden Strom- oder Gastarif für Ihre Anforderungen aus. Er ist also das Unternehmen, das Strom oder Gas in Ihren Haushalt liefert und ist frei wählbar. Der Energielieferant kann die Energie selbst erzeugen (z.B. in Wasserkraftwerken) oder von anderen Produzenten kaufen und an Endverbraucher weitergeben. Die Tarife und Preise, die Sie erhalten, werden durch die Wettbewerbsbedingungen des Marktes bestimmt.
Der Netzbetreiber ist das Unternehmen, das das Stromnetz oder Gasnetz zur Verfügung stellt. Er ist als Eigentümer der Energienetze für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes verantwortlich und zuständig für die Instandhaltung sowie Wartung. Zusätzlich gewährt er die korrekte Ablesung des Verbrauchs Ihrer Energieanlage. Sie haben keinen Einfluss darauf, wer Ihr Netzbetreiber ist, da er ortsabhängig ist. Ihre Wohnadresse bestimmt also wer für die Betreibung Ihres Strom- oder Gasnetzes zuständig ist.