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Flexibles Rentenalter
Flexibles Rentenalter
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente unabhängig von ihren Ehegatten
ab dem vollendetem 60. Altersjahr vorbeziehen, oder
bis zum vollendetem 70. Altersjahr aufschieben.
Die vorbezogene Rente wird dauernd (also auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) gekürzt:
Tabelle: Kürzungen bei vorgezogener Rente
Personen Jahrgang 1955 und älter
Personen Jahrgang 1956 und 1957
Personen Jahrgang 1958 und jünger
ab dem vollendetem 64. Altersjahr um
-
-
5,0%
ab dem vollendetem 63. Altersjahr um
3,0%