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Flexibles Rentenalter

Flexibles Rentenalter

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente unabhängig von ihren Ehegatten

ab dem vollendetem 60. Altersjahr vorbeziehen, oder

bis zum vollendetem 70. Altersjahr aufschieben.

Die vorbezogene Rente wird dauernd (also auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) gekürzt:

Tabelle: Kürzungen bei vorgezogener Rente

Personen Jahrgang 1955 und älter

Personen Jahrgang 1956 und 1957

Personen Jahrgang 1958 und jünger

ab dem vollendetem 64. Altersjahr um

-

-

5,0%

ab dem vollendetem 63. Altersjahr um

3,0%